Die Honorare sind für jede Behandlung vom Patienten/der Patientin in bar an die Heilpraktikerin zu bezahlen oder nach erhalt einer Rechnung zu überweisen, soweit es keine anderen Absprachen
gibt.
Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Patient/die Patientin auf Wunsch eine Rechnung mit Diagnose, aufgeschlüsselt nach dem Gebührenerzeichnis für Heilpraktiker.
Die Heilpraktikerin übernimmt keine Gewähr für die Erstattung von der Beihilfe oder von privaten Krankenkassen.
Die Absage von vereinbarten Behandlungsterminen ist nur mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Nach dieser Frist ist der volle Honorarbetrag zu
entrichten.
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient/die Patientin nicht verpflichtet. Die Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche
Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, wenn der Patient/die Patientin erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen
verweigert.
Nach Anmeldung zu einem der angebotenen Kurse erhält der Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung. Bei einer Absage nach 10 Tagen vor Kursbeginn, wird eine Gebühr von 70 % der Kursgebühr
fällig, es sei denn es wird eine andere Person als zahlende Teilnehmerin gefunden. Die Kursgebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung vor Kursbeginn zu überweisen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.